Heil- und Hilfsmittel.

Aus der Reha entlassen, Du brauchst aber noch Hilfe?
Keine Seltenheit. Denn in Deutschland leben allein mehr als 1 Millionen Menschen an den Folgen eines Schlaganfall. Hier sind weder MS, Parkinson, Schmerzsyndrome, Tumorerkrankungen, Bandscheibenvorfälle, noch Polyneuropathien aufgezählt. 

 

Kurz: Häufig braucht man Hilfe- auch nach der Reha!
Jeder in individueller Frequenz. Jeder von individueller Dauer.

 

 

Was sind Heil- und Hilfsmittel?

Im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Heilmittel in §32 und Hilfsmittel in §33 aufgeführt und genau definiert.

Heilmittel sind u.a.

  • Ergotherapie
  • Physiotherapie (Krankengymnastik + physikalische Maßnahmen)
  • Logopädie

Hilfsmittel sind u.a.

  • Orthesen/Prothesen
  • Greifhilfen, Griffe mit Montage
  • Gehhilfen (Rollator, Gehstock, E- Rollstuhl, manueller Rollstuhl, E- Scooter)
  • Treppenlift /Rampen
  • Pflegebett, Hygieneartikel
  • Sehhilfe/Hörhilfe

Hilfsmittel sollen den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, eine drohende Behinderung vorbeugen, oder eine Behinderung ausgleichen.

 

Wer verschreibt Heil- und Hilfsmittel?

Ein Vertragsarzt (z.B. Hausarzt, Neurologe, Orthopäde) stellt die Rezepte aus.

Wie immer spielt hier die Kasse mit dem Budget Deines Arztes. Die stellen nämlich ganz gerne Regressansprüche an den niedergelassenen Arzt, wenn "zu viel" verschrieben wird.
Glaub mir, Dein Arzt tut alles in seiner Macht stehende, um Dir weiterzuhelfen. Kleiner Tipp: Teil es auf mehrere Schultern auf und bitte auch Deinen Neurologen/ Facharzt ein Rezept auszustellen.

 

 

Ich brauch mehr Therapien?

Gute Nachrichten! Denn seit 2011 wurde ein Gesetz erlassen, das Patienten mit einer schweren dauerhaften Schädigung hilft.
Es handelt sich um die sogenannte langfristige Heilmittelverordnung. Dieses Rezept (Verordnung) geht NICHT auf das Budget des niedergelassenen Arztes. 

 

Muss ich die langfristige Verordnung extra bei der Kasse beantragen?

Nein, erfreulicherweise seit 01.01.2017 nicht mehr.
Voraussetzung ist, dass die Erkrankung in der offiziellen  Diagnoseliste aufgeführt wurde- zuletzt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 01.01.2018 aktualisiert. Schau hier einfach nach, ob Deine Erkrankung aufgelistet wurde. 

 

Deine neurologische Erkrankung steht nicht drauf? Du findest nicht Deine ICD Nummer wieder?

Wenn Du chronisch erkrankt bist, steht es Dir zu, einen Antrag zu stellen. Den offiziellen Antrag zur Genehmigung einer langfristigen Heilmittelverordnung bei Deiner Kasse findest Du auf Seite 4.

Ausdrucken. Unterschreiben. Fertig.
Wichtig: Lies in Ruhe die Informationen, die vom Gemeinsamen Bundesausschusses für Dich in der Patienteninformation zusammengefasst wurden.

 

Was genau soll der Arzt verschreiben?

Sinnvoll erscheint mir dies individuell mit dem Arzt zu besprechen.

Es folgen mögliche Verschreibungsoptionen an Diagnose Beispielen zur Orientierung:

- Schlaganfall Beispiel

- Parkinson Beispiel BIG Therapie