Praktische Fahrprobe (§2)

 

Kennst Du eigentlich §2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)?
Das ist die Selbstprüfungspflicht vorm Fahren eines Autos/Motorrads.

Die gilt immer und daher lautet die Frage, bist Du gerade körperlich und geistig in der Lage ein motorisiertes Fahrzeug zu führen?
Nach einem Schlaganfall, oder bei Parkinson, Polyneuropathie mit Gleichgewichtsdefizit bist Du dazu ggf. nicht in der Lage. Wusstest Du das? 

UNWISSEN SCHÜTZ VOR STRAFE NICHT!


Was ist das Problem? Du hast keinen Versicherungsschutz und kannst strafrechtlich belangt werden.

Wie sieht die Lösung aus? Falls Du Zweifel hast, mach eine praktische Fahrprobe bei einer autorisierten Fahrschule.
Das geht nämlich nicht einfach bei der nächsten Fahrschule um die Ecke. 

Was kostet das? Je nach Fahrschule ca. 150 €. Dafür erhälst Du nach meist 3 Fahrproben ein Zertifikat, dass Du die Mindestanforderung für §2 erfüllst.

Eine Info an Polizei oder die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt zwar nicht, aber das hilft Dir im Schadensfall auch nicht weiter.

Finde hier die Liste autorisierter Fahrschulen und schütz Dich vor einer möglichen Privatinsolvenz.

Zertifizierte Fahrschulen

 

Du willst noch mehr Infos
Hamburger Fahrprobe

Broschüre Autofahren nach Schlaganfall (Stiftung Schlaganfall Hilfe)